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Steuerbevollmächtigter |
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Aktuelle Informationen Haushaltsnahe Dienstleistungen (auch Gartenarbeiten und Fensterreinigung) können steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung und Banküberweisung (keine Barzahlung).
Online-Steuerberechnung Lassen Sie sich Ihre Lohn- und Einkommensteuer online auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen berechnen! Klicken Sie hier (Java muss dazu eingeschaltet sein). |
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